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   VGH Bayern, 02.05.2002 - 2 B 99.2590   

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VGH Bayern, 02.05.2002 - 2 B 99.2590 (https://dejure.org/2002,63329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2002 - 2 B 99.2590 (https://dejure.org/2002,63329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 2 B 99.2590 (https://dejure.org/2002,63329)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im

    In folgenden Fällen wurde bisher eine Abwägungsrelevanz (objektiv-rechtlicher) öffentlicher Belange bei der Erteilung einer Abweichung bejaht: BayVGH vom 12.3.1999 BayVBl 2000, 630 (Naturschutz), vom 2.5.2002 Az. 2 B 99.2590 (Gestaltung) und vom 16.7.2007 NVwZ-RR 2008, 84 (Denkmalschutz).
  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 15 ZB 12.1152

    Nachbarklage; Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen; Verletzung

    (1) In mehreren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs finden sich allerdings Hinweise darauf, dass im Rahmen der Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlichen Belangen im Einzelfall neben den von der Bayerischen Bauordnung geregelten auch weitere objektive öffentlich-rechtliche Belange zu berücksichtigen sein können (BayVGH, U.v. 3.12.2014 - 1 B 14.819 - juris Rn. 21: Brandschutz; B.v. 5.12.2011 - 2 CS 11.1902 - juris Rn. 4, 7: Berücksichtigung jedoch nur im Rahmen des Prüfprogramms für die Baugenehmigung, deshalb im dort entschiedenen Fall keine Brandschutzvorschriften; U.v. 15.12.2008 - 22 B 07.143 - BayVBl 2009, 530 = juris Rn. 43, 44: Abwägungsrelevanz nur, soweit durch die Erteilung der Abweichung der jeweilige (erg.: fremde) Rechtsverstoß hervorgerufen oder wesentlich verschärft wird; B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - NVwZ-RR 2008, 84 = juris LS 1 und Rn. 17, 24: Zu einer fehlerfreien Ermessensausübung gehört auch, dass von der Abweichung berührte, nicht nachbarschützende öffentliche Belange (dort: Denkmalschutz) zutreffend gewürdigt werden; U.v. 2.5.2002 - 2 B 99.2590 - juris Rn. 20: Bei der Ermessensausübung durfte darauf abgestellt werden, dass das zur Genehmigung gestellte Vorhaben gestalterisch problematisch war; B.v. 12.3.1999 - 2 ZB 98.3014 - BayVBl 2000, 630 = juris Rn. 8: Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Ertragsentwicklung benachbarter landwirtschaftlicher Kulturen, Gefahr des Eisabwurfs auf nahe vorbeiführende öffentliche Wege, aus naturschutzfachlicher Sicht erheblich bedenklichere Einstufung des vorgesehenen Standorts im Vergleich zu einem raumordnerisch positiv abgeschlossenen ursprünglichen Standort).
  • VG München, 17.01.2005 - M 8 K 04.2576
    Er umfasst alle Ziele, die mit der BauO verfolgt werden (vgl. Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Kommentar, Art. 70 Nr. 4.2), aber auch andere als baurechtliche Gesichtspunkte (vgl. BayVGH vom 2.5. 2002 2 B 99.2590; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Art. 70 Rn. 20, "zu solchen öffentlichen Belangen ... gehören namentlich auch die in Art. 72 Abs. 3 BayBO 1982 genannten der Denkmalpflege und des Wohnungsbaus").
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